Beauftragte für Verkehr und Mobilität beim SSA Tübingen
Anette Grad
Aufgaben der Beauftragten für Verkehrserziehung/Verkehr und Mobilität der Staatlichen Schulämter
- Qualitätssicherung der Radfahrausbildung entsprechend der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift von IM und KM durch die Zusammenarbeit mit den Beamtinnen und Beamten der Verkehrserziehung der Polizei
- Unterstützung der Polizei bei der Erstellung der Belegungspläne der Jugendverkehrsschulen und der Durchführung der Radfahrausbildung
- Beratung der Schulen, der Schülermentoren Verkehrserziehung, und Beauftragten für Verkehrserziehung an den Schulen in allgemeinen und didaktisch-methodischen Fragen der Verkehrserziehung/Verkehr und Mobilität
- Weitergabe aktueller Informationen
- Lehrerfortbildung und SCHILF
- Beratung von außerschulischen Partnern
Rechtliche Grundlagen und Hinweise
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Kultusministeriums zur Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung (VwV-Radfahrausbildung vom 10.09.2001, Änderung vom 16.08.2017)
Erlass Aktion Sicherer Schulweg SJ 17/18
KMK
Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 10.05.2012)