In den 1970er Jahren wurden in Baden-Württemberg die ersten Ganztagsschulen eingerichtet. Erst nach der Jahrtausendwende setzte ein verstärkter Ausbau ein. Jahrzehntelang war die Ganztagesschule ein Schulversuch.
Am 16. Juli 2014 hat der Landtag das Gesetz für die Ganztagsgrundschule und die Grundstufen der Förderschulen verabschiedet. Somit ist die Ganztagsschule verbindlich im Schulgesetz verankert und kein Schulversuch mehr.
Es gibt zwei Modelle der Ganztagsschule: Die verbindliche Form der Ganztagsschule, an der alle Kinder einer Schule
teilnehmen und die Wahlform, bei der die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind anmelden.
Außerdem gibt es vier verschiedene Zeitmodelle, die sich den Bedürfnissen vor Ort anpassen (3 - 4 Tage je 7 - 8 Stunden).
Ziel ist der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Ganztagsschulen, sodass alle Kinder und Jugendliche bei Bedarf eine
Ganztagsschule in erreichbarer Nähe besuchen können.
Der im Juli 2019 vorgestellte Qualitätsrahmen Ganztagesschule dient ab sofort als verbindliche Orientierung für alle Schulen, die sich dem Thema Ganztag inhaltlich nähern wollen.
Ansprechperson im Staatlichen Schulamt Tübingen
Sibylle Jakober, Schulrätin
Weitere Informationen finden Sie auf dem Kultusportal
Qualitätsrahmen Ganztagsschule
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