Wenn bei einem Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wird, kann dieser Anspruch in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder in einer allgemeinen Schule eingelöst werden.
In der folgenden Liste finden Sie Adressen, Ansprechpartner, Kontaktdaten zu sonderpädagogischen Beratungs- und Untersützungsangeboten der jeweiligen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Liste Sonderpädagogigsche Beratungs- und Unterstützungsangebote
Qualitätsrahmen Sonderpädagogischer Dienst
Weitere Formulare des Sonderpädagogischen Dienstes finden Sie auf der Seite:
Service / Formulare & Ablaufpläne Schule .
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören,
Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen können über die
sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren(SBBZ) mit den entsprechenden
Förderschwerpunkten Beratung und Unterstützung erhalten. Die sonderpädagogischen Dienste sind über die jeweiligen
zuständigen SBBZ erreichbar.
Für Rückfragen stehen sowohl die genannten SBBZ als auch das für Sie zuständige Staatliche Schulamt gerne zur
Verfügung.