Die Prüfung dient dem Erwerb des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss für Bewerberinnen und Bewerber, die keine
öffentliche oder staatlich anerkannte allgemein bildende allgemeine Schule oder kein öffentliches oder staatlich anerkanntes
sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit entsprechendem Bildungsgang besuchen. Zudem können Schülerinnen und
Schüler der Klasse 9 des Gymnasiums zugelassen werden, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung
ihre bisherige Schule verlassen müssten. Wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache erworben hat, kann sich in diesem
Fach einer Prüfung unterziehen. Die Abschlussprüfung für Schulfremde findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit
der ordentlichen Hauptschulabschlussprüfung statt.
Die Anmeldungen müssen bis zum 01.03. des jeweiligen Kalenderjahres beim Staatlichen Schulamt Tübingen eingehen.
Formulare und Infos
Alle Informationen und Materiailen (u.a. zur Anmeldung zur Schulfremdenprüfung) erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.