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Aufgaben der Staatlichen Schulämter

Die Staatlichen Schulämter tragen die Personalverantwortung für die Lehrkräfte an Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Zu ihren Aufgaben zählt neben der Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitungen und Lehrkräfte auch die Personalversorgung und die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Schulen. Die Staatlichen Schulämter sind Ansprechpartner für alle Bereiche der Bildungs- und Schulentwicklung in der Region.

Zu den Schulämtern gehören auch die örtliche Personalvertretung und die Beauftragte für Chancengleichheit.

Für die Schulaufsicht über die Gymnasien und die Beruflichen Schulen sind die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien verantwortlich. Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört die Fachaufsicht über die zugeordneten Schulen, die Dienstaufsicht über die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Aufsicht über die Aufgabenerledigung durch die Schulträger sowie die Fachaufsicht über die zugeordneten Staatlichen Schulämter. Dies schließt die Bearbeitung von beamten- und schulrechtlichen Fragen ebenso ein wie die Organisation von zentralen Prüfungen und die Gestaltung der Rahmenvorgaben für die schulische Arbeit.

  • Die Staatlichen Schulämter Donaueschingen, Freiburg, Lörrach, Konstanz und Offenburg sind dem Regierungspräsidium Freiburg unterstellt.
  • Die Staatlichen Schulämter Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Rastatt sind dem Regierungspräsidium Karlsruhe unterstellt.
  • Die Staatlichen Schulämter Backnang, Böblingen, Göppingen, Heilbronn, Künzelsau, Ludwigsburg, Nürtingen und Stuttgart sind dem Regierungspräsidium Stuttgart unterstellt.
  • Die Staatlichen Schulämter Albstadt, Biberach, Markdorf und Tübingen sind dem Regierungspräsidium Tübingen unterstellt.

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