Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Prozess der Berufswegeplanung für junge
Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (insbesondere, wenn sie inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet
werden).
Dazu können gehören:
• Menschen mit Förderschwerpunkt Lernen
• Menschen mit Förderschwerpunkt Sprache
• Menschen mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
• Menschen mit Förderschwerpunkt Sehen
• Menschen mit Förderschwerpunkt Hören
• Menschen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
• Menschen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
• Menschen mit psychischen Erkrankungen
• Menschen mit Epilepsie
• Menschen mit Autismus
Dabei sind landesweite Standards wie das Kompetenzinventar (KI) zu beachten und regionale Vernetzungen zu nutzen.
Zentrales Instrument der Berufswegeplanung ist die Berufswegekonferenz (BWK). Im Kompetenzinventar (KI) werden persönliche Daten, die Kompetenzen des Schülers und verbindliche Absprachen festgehalten.
Alle Maßnahmen der Berufsorientierung müssen kooperativ angelegt werden. Kooperationspartner im Prozess der Berufswegeplanung sind insbesondere:
• der betroffene Jugendliche selbst
• die Eltern / gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
• die allgemeinen Schulen
• die beruflichen Schulen
• die Agentur für Arbeit
gegebenenfalls:
• das Staatliche Schulamt
• der Integrationsfachdienst
• die Eingliederungshilfe
• der zuständige Schulträger
• Ansprechperson für Autismus
Alle notwendigen Informationen finden Sie in der folgenden Handreichung:
Handreichung
Berufswegeplanung Sonderpädagogik
Materialien zur Beruflichen Orientierung:
Berufswegeplanung im Schulamtsbezirk Tübingen
Formular 11 Übergang berufliche Schule, Berufsausbildung, Berufsvorbereitung
Die Berufswegekonferenz (BWK) ist das verbindliche und zentrale Element zur individuellen Steuerung im Rahmen der Berufswegeplanung. Ziel
ist die verbindliche gemeinsame Auswertung, Planung und Umsetzung aller erforderlichen Schritte, um den individuellen Weg des Jugendlichen
zur Teilhabe an Arbeit zu finden. Grundlage hierfür sind die „Gemeinsamen Grundlagen zur Förderung von Übergängen
für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt“ des Teilhabeausschusses Baden-Württemberg, sowie die
Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung des Bundesprogramms „Initiative Inklusion“.
Berufsberatung für Inklusionsschüler_innen
Kooperationsvereinbarung des Landes Baden-Württemberg zur Initiative Inklusion
Kooperationsvereinbarung des Landes Baden-Württemberg - BVE/KoBV
Weiterführende Informationen zu BVE/KoBV
• BVE (Berufsvorbereitende Einrichtung) - Standorte:
Landkreis Reutlingen
Berufliche Schule Münsingen
Kerschensteinerschule (Gewerbliche Schule II) Reutlingen
Flyer
Landkreis Reutlingen
Landkreis Tübingen
Berufliche Schule Rottenburg
Flyer
Landkreis Tübingen
• KoBV (Kooperative berufliche Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt)
Standort (für die Landkreise Reutlingen und Tübingen):
Kerschensteinerschule (Gewerbliche Schule II) Reutlingen