Die Erziehungsberechtigten erhalten weiterhin eine schriftliche Grundschulempfehlung, in der die Einschätzung der Schule für
einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck kommt. Zusätzlich können die Eltern eine weitere
Entscheidungshilfe im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens bekommen und eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft
hinzuziehen.
Die neue Grundschulempfehlung stärkt die Rechte der Eltern und überträgt ihnen somit ein hohes Maß an Verantwortung.
Die verbindliche Grundschulempfehlung wird durch eine qualifizierte Elternberatung ersetzt. Die Entscheidung über die
weiterführende Schule für das Kind treffen die Eltern.
Den Terminplan und weitere Informationen über das Aufnahmeverfahren finden Sie hier.