Die Regionalen Ansprechpersonen am Staatlichen Schulamt Tübingen sind für die Aufgabe der Beratung hinsichtlich möglicher schulischer Lernorte bei einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zuständig. Wenn die Erziehungsberechtigten die Beschulung bei einem festgestellten Anspruch in einer allgemeinen Schule wünschen, findet eine Bildungswegekonferenz statt. Diese wird federführend von den Regionalen Ansprechpersonen durchgeführt. Die Regionalen Ansprechpersonen sind an das Staatliche Schulamt Tübingen abgeordnete Lehrkräfte aus den Schulen.
Arbeitsplatzbeschreibung Regionale Ansprechpersonen
Übersicht über die Regionalen Ansprechpersonen, deren Zuständigkeiten sowie Erreichbarkeiten.