für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Tübingen
Unsere Beratungszeiten
Montag: 11.00-12.00
Dienstag: 10.00-11.00
Mittwoch: 14.30-15.30
Donnerstag: 15.00-16.00
Örtlicher Personalrat am SSA Tübingen
Uhlandstr. 15
72072 Tübingen
personalrat@ssa-tue.kv.bwl.de
Auf dem aktuellen ÖPR-Plakat finden Sie die Kontaktdaten aller Mitglieder.
Aktuelles
Einladung zur Personalversammlung 2025 für alle GHWRGS-Lehrkräfte
Herausfordernde Verhaltensweisen von Schülerinnen und Schülern stellen einen zunehmenden Belastungsfaktor für
Lehrkräfte und Schulleitungen dar. Der Unterstützungs- und Beratungsbedarf von Schulen und Lehrkräften im Umgang damit ist
in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Globale Krisen haben diesen Bedarf noch weiter verstärkt.
Dr. Jan-Erik Schmidt (Oberpsychologierat und Stellvertretende Leitung der Schulpsychologischen Beratungsstelle am ZSL Tübingen)
referiert zum Thema "Erwünschtes Verhalten fördern - gemeinsam handeln". Ein Beitrag zur Unterstützung von Lehrkräften
im Umgang mit herausforderndem Verhalten im schulischen Alltag.
Bitte melden Sie sich online über die OFT-Abfrage an:
https://oft.kultus-bw.de/veranstaltung/9ea4603d0b7d4baabef6a7d1c632bacf
Anmeldung über QR-Code:
Nutzen Sie die an Ihrer Schule aushängenden Anmeldelisten bzw. melden Sie Ihrer Schulleitung unbedingt zurück, wenn Sie an der Personalversammlung teilnehmen, damit - falls notwendig - Ihre Vertretung geplant werden kann.
Download: Informationsmaterialien „Neue Sekundarstufe“ zur Teilpersonalversammlung Schulleitung und Stellvertretung (13.11.2024)
Wir über uns
Der Örtliche Personalrat ist die Interessenvertretung der ungefähr 4500 beamteten und angestellten Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten im Bereich des Staatlichen Schulamtes Tübingen.
Wir sind ein Gremium mit 21 Mitgliedern in dem die Gruppe der Beamten und die Gruppe der Arbeitnehmer vertreten ist. Die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und die Beauftragte für Chancengleichheit beim Staatlichen Schulamt Tübingen können als Gäste an den Sitzungen teilnehmen.
Mindestens einmal im Jahr findet die Personalversammlung statt. In der Regel im jährlichen Wechsel kommen die Beschäftigten zu einer sogenannten großen oder einer kleinen allgemeinen Personalversammlung zusammen, die der Personalrat GHWRGS am SSA Tübingen verantwortlich organisiert.
Außerdem treffen sich verschiedene Beschäftigtengruppen wie z.B. Angestellte oder Schulleitungen in eigenen Personalversammlungen.
Die Teilnahme daran ist das Recht aller angesprochenen Lehrerinnen und Lehrer. Diese können sich für den Besuch vom Unterricht freistellen lassen.
Mitglieder des Örtlichen Personalrats
Vorsitzender
Claus Manea
Stellvertretende Vorsitzende
Ulrike Pöhler-Rudeck
ÖPR-Plakat:
Schuljahr 2024/25 – Stand Oktober 2024
Unsere Aufgaben
Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich in Ihrer Schule und im Schulamt für Ihre Belange einsetzt und mitbestimmen kann.
Der Personalrat berät und unterstützt Lehrkräfte und pädagogisches Personal bei Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Beförderungen, aber auch bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und bei Konflikten. Er wirkt bei allgemeinen Fragen der beruflichen Fort- und Weiterbildung mit.
Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit kooperieren wir mit den Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und der Beauftragten für Chancengleichheit am SSA Tübingen. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen, die wir erhalten, werden streng vertraulich behandelt.
Wir helfen und unterstützen bei:
· Fragen zur Probezeit
· Fragen zur Verbeamtung auf Lebenszeit
· Fragen zu Dienstbeurteilungen
· Stewi-Anträgen bei Änderung des Stundenumfangs (Deputatsänderung)
· Versetzungsanträgen
· Versetzung aus dienstlichen Gründen
· Abordnung mit Wechsel des Dienstortes
· Anrechnungen
· Teilzeit, Beurlaubung
· Mutterschutz und Erziehungsurlaub (Elternzeit)
· Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit, Rekonvaleszenz
· Fragen zu Aufstieg und Beförderung
· Konfliktfällen in Schulen
· notwendige Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
· Beschwerden gegenüber Dienstvorgesetzten
· drohenden Disziplinarmaßnahmen
· Fragen zur Genehmigung von Fortbildungswünschen
· Überlastungsproblemen durch die Arbeit
· Arbeits- und Gesundheitsschutz
· Fragen zur Konferenzordnung und den Rechten der GLK
Beachten Sie zu diesen Themenbereichen auch unsere Personalratsinfos!
Wobei der Örtliche Personalrat nicht helfen kann:
· Individualrechtliche Fragen
· Probleme mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
· Rechtsschutzangelegenheiten
· Konkrete Probleme mit Eltern, Schülern und Kollegen
Hier empfehlen wir in diesen Fällen sich an die Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Kontaktaufnahme
Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei rechtzeitiger Beratung und Unterstützung können wir eher eine für die Betroffenen günstige Lösung erreichen.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Telefonisch erreichen Sie uns zu den angegebenen Sprechstunden oder unter den auf dem ÖPR-Plakat angegebenen Nummern der einzelnen
Personalratsmitglieder.
Unser E-Mail-Posteingang wird auch in der unterrichtsfreien Zeit regelmäßig gelesen. Schreiben Sie uns aus diesem Grund bitte in dringenden Fällen oder bei wichtigen Fragen eine E-Mail an die Adresse:
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail möglichst folgende Angaben umfasst:
- Kontaktmöglichkeiten (inkl. Telefonnummer) und Erreichbarkeit
- Beschreibung der konkreten Problemlage oder Frage
- Informationen zu Stammschule und Deputatsumfang (Ermäßigungen, Anrechnungen)
Wir setzen uns dann gerne mit Ihnen in Verbindung. Danke für Ihr Verständnis.