Die Vorgehensweise bei der Vermittlung des Schulplatzes unterscheidet sich je nach Alter der Kinder. Bitte entnehmen Sie im Folgenden die Informationen und passenden Dokumente.
Grundschule (Alter 6 bis 10 Jahre)
Neu zugezogene Familien nichtdeutscher Herkunftssprache mit Kindern im Grundschulalter und mit unzureichenden Deutschkenntnissen wenden sich an die für den Wohnort zuständige Grundschule. Dort wird geklärt, ob das Kind vor Ort beschult und gefördert werden kann oder ob ein Wechsel an eine Grundschule mit einer Vorbereitungsklasse erforderlich ist.
Weiterführende Schulen (Alter 10 bis 15 Jahre)
Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren mit nichtdeutscher Herkunftssprache und unzureichenden Deutschkenntnissen vermittelt das Staatliche Schulamt Tübingen einen Schulplatz. Dieser findet in einer Vorbereitungsklasse an einer Schule möglichst nahe bei Ihrem Wohnort statt.
Um einen passenden Schulplatz zu finden, ist die Einschätzung des Lern- und Sprachstandes erforderlich. Die Teilnahme an dieser Einschätzung ist verpflichtend.
Die entsprechenden Einladungsschreiben mit einer Online-Anmeldung finden Sie hier. Bitte melden Sie sich Ihrem Wohnort entsprechend für den Landkreis Reutlingen oder Tübingen an.
Jugendliche ab 16 Jahren:
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sind berufsschulpflichtig, soweit sie keine gymnasiale Oberstufe besuchen. Für die Förderung von neu zugezogenen Jugendlichen in diesem Alter mit unzureichenden Deutschkenntnissen sind die beruflichen Schulen zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an folgende Kontakte:
Landkreis Tübingen:
Herr Huste
Gewerbliche Schule Tübingen
Tel.: 07071-978212
poststelle@gs-tuebingen.de
Landkreis Reutlingen:
Herr Pellens
Laura-Schradin-Schule Reutlingen
Tel.: 07121-485411
info@lss-rt.de
Formulare finden Sie auch im Bereich Service unter Formulare Migration – Integration – Sprachförderung.