Durch die Schulgesetzänderung von 2011 wurde festgelegt, dass die Erziehungsberechtigten eine rechtsverbindliche Entscheidung über die weiterführende Schulart ihrer Kinder treffen.
Damit Erziehungsberechtigte diese Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen können, hat das Thema Beratung über die gesamte Grundschulzeit eine große Bedeutsamkeit.
Ansprechperson:
Nicole Krämer, Schulamtsdirektorin
Staatliches Schulamt Tübingen
Staatliches Schulamt Tübingen