Bei einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) geht man von einer Beeinträchtigung der grundlegenden Rechenfertigkeiten aus, die nicht durch eine allgemeine Intelligenzminderung erklärbar ist.
Zunächst fördert die Grundschule in einem gestuften pädagogischen Verfahren mit eigenen Mitteln und externer Unterstützung (s. Ablaufplan unten).
Sind alle schulischen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und sollte sich diese Teilleistungsschwäche so gravierend auf die Psyche der Schülerin bzw. des Schülers auswirken, dass eine seelische Behinderung droht, können die Eltern beim Landratsamt -Abteilung Jugend- einen Antrag auf außerschulische Förderung (s. unten) stellen. Dieses entscheidet dann nach Abklärung aller Fakten über die außerschulischen Fördermaßnahmen.
Ansprechperson/Fachberatung:
Gitte Voigtländer
Steinäcker-Schule, Bodelshausen
gittevo@gmx.net
Zuständige Schulrätin
Nicole Krämer, Schulamtsdirektorin
Staatliches Schulamt Tübingen
Weitere Informationen
Informationen
des Landratsamtes Tübingen - Abteilung Jugend - zum Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a
Informationen
des Landratsamtes Reutlingen - Kreisjugendamt - zum Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a
Modul
B: Besondere Schwierigkeiten in Mathematik
Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" vom 22.08.2008
Unter Service / Formulare und Informationen Schulleitungen finden Sie den aktuellen Erhebungsbogen und einen Ablaufplan unter "Besonderer Förderbedarf"