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Schulbezirksänderung

Jede Grund- und Werkrealschule mit Ausnahme der 10. Klasse, Berufsschule und Sonderschule mit Ausnahme der Heimsonderschulen hat einen Schulbezirk.

Schulbezirk ist das Gebiet des Schulträgers. Wenn in diesem Gebiet mehrere Schulen derselben Schulart bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke.

Der Schulpflichtige hat die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt. Dies gilt nicht für Schulpflichtige, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen. Die Schulaufsichtsbehörde kann

  1. aus Gründen einer im öffentlichen Interesse liegenden Verbesserung der Schulverhältnisse nach Anhörung der beteiligten Schulträger
  2. zur Bildung annähernd gleich großer Klassen oder bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität einer Schule oder
  3. in sonstigen Fällen, wenn Gründe vorliegen,

Abweichungen zulassen oder anordnen.

Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in eine Schule in einem anderen Schulbezirk schicken wollen, stellen einen Antrag auf Schulbezirksänderung mit Angabe der Gründe bei der für sie zuständigen Schule.
Diese Schule legt dann den Antrag unter Einbeziehung einer Stellungnahme der aufnehmenden Schule der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.

Hinweis:

Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule muss kein Schulbezirkswechsel beantragt werden.

Eltern setzen sich vor der Schulanmeldung mit der für sie zuständigen Grundschule und der gewünschten Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule in Verbindung.

Über die Aufnahme eines Schülers an der Gemeinschaftsschule entscheidet deren Schulleitung.

Formulare/Anträge

Einen Antrag auf Schulbezirkswechsel können Sie beim Staatlichen Schulamt Tübingen stellen.
Das Formular hierzu erhalten Sie an der für sie zuständigen Schulbezirksgrundschule oder bei dem für Sie zuständigen Sonderpädagogischen Bildungs-und Beratungszentrum Förderschwerpunkt Lernen.

Ansprechpartner:

Jeweils zuständige Sprengelschulrätin/Sprengelschulrat

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