Aufgabengebiete der Kooperationsbeauftragten ist es, die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Tageseinrichtung zu unterstützen und zu fördern:
- Beratungen der Schulen/Lehrerinnen im Rahmen der Kooperation
( z.B. Aufbau von Kooperationsstrukturen, Klärung besonderer Zielsetzungen, Entwicklung und Vertiefung von Kooperationsvorhaben oder Kooperationsprojekten, Einzelfallberatung...) - Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und den Fachberatungen der Kindertageseinrichtungen
- Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Frühförderung, der Arbeitsstelle Kooperation und der Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung
Die „Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des
Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen
für Kinder und Grundschulen“ vom 01.08.2002 bildet die Grundlage für die Kooperationspartnerschaft.
Verwaltungsvorschrift
Eine Fülle von Anregungen für die Kooperation und zur
Gestaltung des Übergangs enthält der Kooperationsordner, der den Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder vorliegt und der unter folgendem Link zu finden ist:
Kooperationsordner
Ansprechpartnerin für Lehrkräfte:
Christine Christner-Hahn
Regionale Ansprechperson
für die Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen
ZSL Regionalstelle Tübingen
christine.christner-hahn@zsl-rstue.de