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Kooperation Kita - Grundschule

Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschule

Aufgabengebiete der Kooperationsbeauftragten ist es, die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Tageseinrichtung zu unterstützen und zu fördern:

  • Beratungen der Schulen/Lehrerinnen im Rahmen der Kooperation
    ( z.B. Aufbau von  Kooperationsstrukturen, Klärung besonderer Zielsetzungen, Entwicklung und Vertiefung von Kooperationsvorhaben oder Kooperationsprojekten, Einzelfallberatung...)
  • Mitwirkung bei  Fortbildungsveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und den Fachberatungen der Kindertageseinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle Frühförderung, der Arbeitsstelle Kooperation und der Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung

Die „Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen“ vom 01.08.2002 bildet die Grundlage für die Kooperationspartnerschaft.
Verwaltungsvorschrift

Eine Fülle von Anregungen für die Kooperation und zur Gestaltung des Übergangs enthält der Kooperationsordner, der den Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder vorliegt und der unter folgendem Link zu finden ist:
Kooperationsordner

Ansprechpartnerin für Lehrkräfte:

Christine Christner-Hahn

Regionale Ansprechperson
für die Kooperation zwischen
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

ZSL Regionalstelle Tübingen
christine.christner-hahn@zsl-rstue.de



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