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Rahmenrichtlinien des Staatlichen Schulamts Tübingen für Kooperationsvereinbarungen im Rahmen inklusiver Bildung

Inklusion erfordert die Sicherung des individuellen Bildungsanspruchs jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen. Unterricht in einer heterogenen Lerngruppe erfordert eine abgesprochene und transparente Zusammenarbeit verschiedener Professionen und Institutionen. Diese Rahmenrichtlinien sollen einen Rahmen bieten, welche Aspekte bedachte werden müssen, um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und Professionen gelingend zu gestalten. Ziel sollte sein, dass eine allgemeine Schule eine Kooperationsvereinbarung mit mehreren SBBZ abschließt.
Die Rahmenrichtlinien können hierbei den Prozess der Beteiligung aller nicht ersetzen.

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