Wenn bei einem Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wird, kann dieser Anspruch in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder in einer allgemeinen Schule eingelöst werden.
In der folgenden Liste finden Sie Adressen, Ansprechpartner, Kontaktdaten zu sonderpädagogischen Beratungs- und Untersützungsangeboten der jeweiligen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Liste Sonderpädagogigsche Beratungs- und Unterstützungsangebote
Qualitätsrahmen Sonderpädagogischer Dienst
Weitere Formulare des Sonderpädagogischen Dienstes finden Sie auf der Seite:
Service / Formulare & Ablaufpläne Schule .
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören,
Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen können über die
sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren(SBBZ) mit den entsprechenden
Förderschwerpunkten Beratung und Unterstützung erhalten. Über beigefügten Link können Sie den für Sie /
für Ihre Region zuständigen sonderpädagogischen Dienst finden (https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/soepaed_dienste
).
Für Rückfragen stehen sowohl die genannten SBBZ als auch das für Sie zuständige Staatliche Schulamt gerne zur
Verfügung.