Der Schule als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle hat die EU-DSGVO eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule (Schulleitung) ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.
Wichtige Informationen zum Datenschutz
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